
Im Falle des Leasingnehmers ist eine Untervermietung möglich. Dies geht aber nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Leasinggebers. Hierfür gibt es auch vertragliche Formulierungen, die dies von vorneherein regeln können.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42340
Keine exakte Übereinkunft gefunden.